Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Nidderau e.V. findest du hier .
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Soweit nicht anders angegeben, melden sich Teilnehmer per Onlineformular zu Kursen an. Telefonische und mündliche Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
Folgende Angaben sind pro Teilnehmer immer erforderlich: Lehrgangsnummer bzw. Lehrgangsname sowie Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und ggf. DLRG-Gliederung.
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen unserer Lehrgänge an.
Eine Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der Teilnahmebeiträge (s. auch Abschnitt „Rücktrittsbedingungen“).
Die Voraussetzungen zur Teilnahme an einem Lehrgang der DLRG OG Nidderau e.V. sind in der Lehrgangsausschreibung festgelegt. Sie müssen – falls nicht anders angegeben – zu Beginn des Lehrgangs erfüllt sein. Nachweise zur Erfüllung sind ggf. zu Beginn des Lehrgangs im Original vorzulegen.
Anmeldungen werden prinzipiell in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Davon abweichend behalten wir uns vor, bei Bedarf nach objektiven, sachorientierten Kriterien Personengruppen zu bevorzugen. Beispielsweise werden Rettungsschwimmschüler, Wachgänger und Trainer der Ortsgruppe Nidderau vor externen Teilnehmern bevorzugt, sofern ein Lehrgang für unsere eigenen Teilnehmer für Ausbildung oder Einsatz erforderlich ist.
Ist die maximale Teilnehmerzahl erreicht, werden alle weiteren Anmeldungen auf eine Warteliste gesetzt und rücken bei Absagen nach. Der Veranstalter behält sich vor, bei nicht Erreichen einer Mindestanzahl von Teilnehmern, die Veranstaltung abzusagen.
Der Teilnehmerbeitrag ist – soweit nicht anders in der Ausschreibung beschrieben – zu Lehrgangsbeginn bar zu entrichten. Der Erhalt des Beitrags kann quittiert werden.
Der Beitrag enthält etwaige Seminarunterlagen und Lehrgangsmaterial. Die Verpflegung ist – sofern nicht anders in der Ausschreibung beschrieben – nicht enthalten und ist daher gesondert zu entrichten.
Entrichtete Beiträge werden bei vorzeitigem Abbruch oder teilweisem Fernbleiben nicht – auch nicht anteilig – erstattet.
Bei Sammelanmeldungen ab 3 Personen erlauben wir uns eine Anzahlung von 50% der fälligen Kursbeiträge, mindestens jedoch 50.- € im Voraus in Rechnung zu stellen.
Stornierungen haben durch den Teilnehmer schriftlich und möglichst frühzeitig (spätestens eine Woche vorher) zu erfolgen. Bereits bezahlte Beiträge werden erstattet.
Bei Absage bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn behalten wir uns vor, eine pauschale Ausfallentschädigung von 30% des Teilnahmebeitrags, mindestens jedoch 10.- €, einzubehalten bzw. einzufordern. Bei späterer Absage oder nicht-abgemeldetem Fernbleiben vom Kurs behalten wir uns vor, den vollständigen Teilnahmebeitrag einzubehalten bzw. einzufordern.
Die Meldung eines Ersatzteilnehmers ist grundsätzlich möglich, ergibt aber nicht automatisch den Anspruch auf den zugesagten Lehrgangsplatz (s. Abschnitt „Lehrgangsplätze und Warteliste“).
Ein Teilnehmer erhält am Ende eines Lehrgangs eine Teilnahmebescheinigung, sofern er nach Ermessen des Lehrgangsleiters über den Großteil des Lehrgangszeitraum anwesend war.
Bei Schwimm- und Rettungsschwimmausbildungen wir stattdessen mit dem Bestehen der Prüfung anstelle der Teilnahmebescheinigung das Abzeichen verliehen. Auf Wunsch kann bei Nicht-Bestehen eine Bescheinigung der erfolgreich abgelegten Teilleistungen ausgestellt werden.
Sofern nicht explizit in der Ausschreibung angegeben, erfolgt keine Verpflegung. Alkoholfreie Getränke stehen im allgemeine zur Verfügung und können gegen ein Entgelt erworben werden.
Die DLRG OG Nidderau e.V. haftet nicht für entstandene Schäden, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zum Zweck der Lehrgangsabwicklung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Für andere Zwecke werden die Daten nicht verwendet.
Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Im Rahmen der Veranstaltung werden eventuell Personenabbildungen erstellt. Personenabbildungen in diesem Sinne sind Fotografien, Videomaterial oder sonstige Aufzeichnungen, die einzelne Personen gemäß Kunsturheberrechtsgesetz (KunstUrhG) §22 und §23 individuell erkennbar darstellen. Mit einer Anmeldung stimmt der Teilnehmer einer Veröffentlichung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der DLRG Ortsgruppe Nidderau e.V. zu (z.B. auf unserer Internet-Homepage, in öffentlichen Medien/Tagespresse, Vereinszeitschrift etc.), es sei denn, er widerspricht einer Veröffentlichung ausdrücklich mündlich oder schriftlich.
Sollte der Teilnehmer mit der Veröffentlichung einer einzelnen Personenabbildung nicht einverstanden sein, kann er verlangen, dass diese – sofern technisch möglich – umgehend entfernt wird.
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