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Allgemeine Teilnahmebedingungen für Lehrgänge und Kurse der DLRG OG Nidderau e.V.

Anmeldeverfahren

Soweit nicht anders angegeben, melden sich Teilnehmer per Onlineformular zu Kursen an. Telefonische und mündliche Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.

Folgende Angaben sind pro Teilnehmer immer erforderlich: Lehrgangs­nummer bzw. Lehrgangsname sowie Name, Vorname, Adresse, Ge­burtsdatum und ggf. DLRG-Gliederung.

Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen unserer Lehrgänge an.

Eine Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der Teil­nahmebeiträge (s. auch Abschnitt „Rücktrittsbedingungen“).

Teilnahmevoraussetzungen

Die Voraussetzungen zur Teilnahme an einem Lehrgang der DLRG OG Nidderau e.V. sind in der Lehrgangsausschreibung festgelegt. Sie müssen – falls nicht anders angegeben – zu Beginn des Lehrgangs erfüllt sein. Nachweise zur Erfüllung sind ggf. zu Beginn des Lehr­gangs im Original vorzulegen.

Lehrgangsplätze und Warteliste

Anmeldungen werden prinzipiell in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Davon abweichend behalten wir uns vor, bei Bedarf nach objektiven, sachorientierten Krite­rien Personengruppen zu bevorzugen. Beispielsweise werden Rettungsschwimmschüler, Wachgän­ger und Trainer der Ortsgruppe Nidderau vor externen Teilnehmern bevorzugt, so­fern ein Lehr­gang für unsere eigenen Teilnehmer für Ausbildung oder Einsatz erforderlich ist.

Ist die maximale Teilnehmerzahl erreicht, werden alle weiteren Anmeldungen auf eine War­teliste gesetzt und rücken bei Absagen nach. Der Veranstalter behält sich vor, bei nicht Errei­chen einer Mindestanzahl von Teilnehmern, die Veranstaltung abzusagen.

Teilnehmerbeiträge

Der Teilnehmerbeitrag ist – soweit nicht anders in der Ausschreibung beschrieben – zu Lehr­gangsbeginn bar zu entrichten. Der Erhalt des Beitrags kann quittiert werden.

Der Beitrag enthält etwaige Seminarunterlagen und Lehrgangsmaterial. Die Verpflegung ist – sofern nicht anders in der Ausschreibung beschrieben – nicht enthalten und ist daher ge­sondert zu entrichten.

Entrichtete Beiträge werden bei vorzeitigem Abbruch oder teilweisem Fernbleiben nicht – auch nicht anteilig – erstattet.

Bei Sammelanmeldungen ab 3 Personen erlauben wir uns eine Anzahlung von 50% der fälligen Kursbeiträge, mindestens jedoch 50.- € im Voraus in Rechnung zu stellen.

Rücktrittsbedingungen

Stornierungen haben durch den Teilnehmer schriftlich und möglichst frühzeitig (spätes­tens eine Woche vorher) zu erfolgen. Bereits bezahlte Beiträge werden erstattet.

Bei Absage bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn behalten wir uns vor, eine pauschale Ausfallent­schädigung von 30% des Teilnahmebeitrags, mindestens jedoch 10.- €, einzubehalten bzw. ein­zufordern. Bei späterer Absage oder nicht-abgemeldetem Fernbleiben vom Kurs behalten wir uns vor, den vollständigen Teilnahmebeitrag einzubehalten bzw. einzufordern.

Die Meldung eines Ersatzteilnehmers ist grundsätzlich möglich, ergibt aber nicht automa­tisch den Anspruch auf den zugesagten Lehrgangsplatz (s. Abschnitt „Lehrgangsplätze und Warte­liste“).

Lehrgangsbescheinigungen

Ein Teilnehmer erhält am Ende eines Lehrgangs eine Teilnahmebescheinigung, sofern er nach Ermessen des Lehrgangsleiters über den Großteil des Lehrgangszeitraum anwesend war.

Bei Schwimm- und Rettungsschwimmausbildungen wir stattdessen mit dem Bestehen der Prüfung anstelle der Teilnahmebescheinigung das Abzeichen verliehen. Auf Wunsch kann bei Nicht-Bestehen eine Bescheinigung der erfolgreich abgelegten Teilleistungen ausgestellt werden.

Verpflegung

Sofern nicht explizit in der Ausschreibung angegeben, erfolgt keine Verpflegung. Alkohol­freie Getränke stehen im allgemeine zur Verfügung und können gegen ein Entgelt erwor­ben werden.

Haftungsausschluss

Die DLRG OG Nidderau e.V. haftet nicht für entstandene Schäden, außer wenn diese auf vor­sätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Datenschutz

Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass seine personenbezo­genen Daten zum Zweck der Lehrgangsabwicklung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Für andere Zwecke werden die Daten nicht verwendet.

Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Fotografieren

Im Rahmen der Veranstaltung werden eventuell Personenabbildungen erstellt. Personenabbil­dungen in diesem Sinne sind Fotografien, Videomaterial oder sonstige Aufzeichnungen, die ein­zelne Personen gemäß Kunsturheberrechtsgesetz (KunstUrhG) §22 und §23 individuell erkenn­bar darstellen. Mit einer Anmeldung stimmt der Teilnehmer einer Veröffentlichung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der DLRG Ortsgruppe Nidderau e.V. zu (z.B. auf unserer Internet-Home­page, in öffentlichen Medien/Tagespresse, Vereinszeitschrift etc.), es sei denn, er widerspricht ei­ner Veröffentlichung ausdrücklich mündlich oder schriftlich.

Sollte der Teilnehmer mit der Veröffentlichung einer einzelnen Personenabbildung nicht einver­standen sein, kann er verlangen, dass diese – sofern technisch möglich – umgehend entfernt wird.

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